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Flächennutzungsplan (Einfache Seite)

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der neue Flächennutzungsplan für Ingelheim legt fest, welchen Aspekten der Stadtentwicklung wo wie viel Raum gegeben wird. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der Stadtplanung.

Im Flächennutzungsplan Ziele in Flächen übersetzen

Der neue Flächennutzungsplan (FNP) für Ingelheim wird das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Dazu gehören seit der 2019 erfolgten Fusion Ingelheim, Heidesheim und Wackernheim. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung innerhalb des Stadtgebiets dar und wird wie das STEK auf das Zieljahr 2040 ausgerichtet. Dabei soll er bis zum 1. Januar 2025 aufgestellt sein. Bei dem FNP handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der Stadtplanung. Nach ihm richten sich alle zukünftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet, welche Baurechte für Bauvorhaben schaffen.

Im FNP werden die verschiedenen Interessen und Ansprüche an den Stadtraum miteinander abgewogen. Das heißt, dass zum Beispiel der Bedarf an Wohnraum, der Schutz der Umwelt, die Entwicklung der Wirtschaft und die landwirtschaftliche Nutzung betrachtet und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte Planungsinhalte in Form von Flächennutzungen abgeleitet werden. Also zum Beispiel für Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landschaft oder Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes.

Da es sich beim FNP um ein rechtlich vorgeschriebenes Planungsinstrument handelt, ist auch die Beteiligung zum FNP durch das Baugesetzbuch (BauGB) klar geregelt. Da die rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte keinen geeigneten Raum für eine offene Diskussion bieten, wird der intensive Dialog mit den Ingelheimerinnen und Ingelheimern in den früheren Phasen des Gesamtprozesses "Stadtentwicklung 2040" stattfinden.

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Was wird im Flächennutzungsplan dargestellt?

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedarfen der Stadt Ingelheim für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen zeichnerisch dargestellt. Es handelt sich also um einen Plan, in dem Nutzungsbereiche eingetragen sind.

Unter Berücksichtigung aller privater und öffentlicher Interessen wird im FNP flächendeckend aufgezeigt, an welcher Stelle im Gemeindegebiet zukünftig zum Beispiel Flächen für das Wohnen, das Gewerbe, den Einzelhandel, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen bestehen bleiben oder neu entwickelt werden sollen. Alle betroffenen Belange, etwa die Belange der Umwelt (zum Beispiel Erhalt des Landschaftsbilds), der Wirtschaft (zum Beispiel Erschließung zusätzlicher Gewerbeflächen) und der Wohnraumversorgung (zum Beispiel Entwicklung von Wohnbauflächen) werden abgewogen und zu einem gerechten Ausgleich gebracht.

Was ist der Anlass für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans?

Nach der Fusion der Stadt Ingelheim mit der Verbandsgemeinde Heidesheim und Wackernheim Mitte des Jahres 2019 ist es notwendig, einen auf das erweiterte Stadtgebiet abgestimmten neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Hinzu kommt, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Heidesheim aus dem Jahr 2008 und der Flächennutzungsplan der Stadt Ingelheim aus dem Jahr 1996 auch aufgrund ihrer erreichten Geltungsdauer fortschreibungsbedürftig sind.

Kurzum: Es ist eine Aktualisierung und Anpassung an die heutige Zeit nötig.

Wie entsteht der neue Flächennutzungsplan?

Das Verfahren zur Aufstellung eines FNP beginnt formell mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats. Dieser Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Im nächsten Schritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, welche ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wird. Gegenstand dieser frühzeitigen Beteiligung ist der Vorentwurf des FNP, welcher von der Stadtverwaltung auf Grundlage der vorangegangenen Bausteine des Prozesses "Stadtentwicklung Ingelheim 2040" erarbeitet und von den städtischen Gremien beschlossen wird. Parallel zur Öffentlichkeit werden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt (z.B. die Naturschutzbehörden, die Versorgungsträger oder die Landesplanungsbehörden). Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Anregungen werden zur Beratung in die städtischen Gremien eingebracht.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen wird der Entwurf des FNP ausgearbeitet. Dieser wird in einer zweiten Beteiligungsstufe für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ein zweites Mal beteiligt. Die eingegangenen Anregungen werden abermals in die städtischen Gremien zur Beratung eingebracht.

Sofern sich aus diesen Beratungen kein Erfordernis zur Änderung des FNP-Entwurfs ergibt, erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat. Danach wird der FNP der zuständigen Oberen Landesbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam, das heißt, dass er ab dann gilt.

Wie kann ich mich einbringen?

Das Verfahren zur Aufstellung des FNPs ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das BauGB sieht ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Die erste Stufe ist eine frühzeitige Beteiligung auf der Grundlage des Vorentwurfs. Die zweite Stufe ist die Beteiligung auf der Grundlage des Planentwurfs zum FNP. Während der Vorentwurf in Teilen noch unvollständig sein kann, sind im Entwurf bereits alle Inhalte abgebildet. 

Über die Möglichkeiten der Beteiligung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig auf dieser Plattform und über das Ratsinformationssystem sowie die lokale Presse informiert. 

Neben dem formell geregelten Beteiligungsverfahren werden die Ingelheimerinnen und Ingelheimer auf dieser Plattform stets über den aktuellen Stand informiert. Sie haben außerdem die Möglichkeit sich in den Veranstaltungen sowie Online-Dialogen zum Leitbild 2035 und zum neuen Stadtentwicklungskonzept einzubringen. So fließen die Themen, Fragen und Anregungen bereits frühzeitig in den Gesamtprozess der Stadtentwicklungsplanung ein und können berücksichtigt werden.

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