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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Jetzt geht's los! Derzeit wird der neue Flächennutzungsplan für Ingelheim erstellt. Vom 4. März bis 11. April 2025 liegt der Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung aus. 

Im Flächennutzungsplan Ziele in Flächen übersetzen

Der neue Flächennutzungsplan (FNP) für Ingelheim legt fest, welchen Aspekten der Stadtentwicklung wo wie viel Raum gegeben wird. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der Stadtplanung. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet, dazu gehören seit der 2019 erfolgten Fusion Ingelheim, Heidesheim und Wackernheim. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung innerhalb des Stadtgebiets dar und wird wie das STEK auf das Zieljahr 2040 ausgerichtet. Nach ihm richten sich alle zukünftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet, welche Baurechte für Bauvorhaben schaffen. Als erster Schritt im Verfahren wurde am 13.11.2023 der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 beschlossen. Im Jahr 2024 erarbeitete die Abteilung für Stadtentwicklung und -planung der Stadt Ingelheim den Vorentwurf des Flächennutzungsplans. Dieser wurde am 20.01.2025 durch den Stadtrat beschlossen. Es folgt die Information der Bürgerinnen und Bürger und die frühzeitige Beteiligung. 

Im FNP werden die verschiedenen Interessen und Ansprüche an den Stadtraum miteinander abgewogen. Das heißt, dass zum Beispiel der Bedarf an Wohnraum, der Schutz der Umwelt, die Entwicklung der Wirtschaft und die landwirtschaftliche Nutzung betrachtet und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte Planungsinhalte in Form von Flächennutzungen abgeleitet werden. Also zum Beispiel für Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landschaft oder Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes.

Da es sich beim FNP um ein rechtlich vorgeschriebenes Planungsinstrument handelt, ist auch die Beteiligung zum FNP durch das Baugesetzbuch (BauGB) klar geregelt. Da die rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte keinen geeigneten Raum für eine offene Diskussion bieten, fand der intensive Dialog mit den Ingelheimerinnen und Ingelheimern in den früheren Phasen des Gesamtprozesses "Stadtentwicklung 2040" statt.

 

Aktuelles:  

Die frühzeitige Beteiligung zum FNP findet vom 4. März bis 11. April 2025 statt. 

Alle relevanten Unterlagen finden Sie auf der Seite der Stadt Ingelheim

 

Im folgenden Video finden Sie eine Erklärung zum Vorentwurf:

Was wird im Flächennutzungsplan dargestellt?

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedarfen der Stadt Ingelheim für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen zeichnerisch dargestellt. Es handelt sich also um einen Plan, in dem Nutzungsbereiche eingetragen sind.

Unter Berücksichtigung aller privater und öffentlicher Interessen wird im FNP flächendeckend aufgezeigt, an welcher Stelle im Gemeindegebiet zukünftig zum Beispiel Flächen für das Wohnen, das Gewerbe, den Einzelhandel, Grünflächen oder landwirtschaftliche Flächen bestehen bleiben oder neu entwickelt werden sollen. Alle betroffenen Belange, etwa die Belange der Umwelt (zum Beispiel Erhalt des Landschaftsbilds), der Wirtschaft (zum Beispiel Erschließung zusätzlicher Gewerbeflächen) und der Wohnraumversorgung (zum Beispiel Entwicklung von Wohnbauflächen) werden abgewogen und zu einem gerechten Ausgleich gebracht.

Was ist der Anlass für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans?

Nach der Fusion der Stadt Ingelheim mit der Verbandsgemeinde Heidesheim und Wackernheim Mitte des Jahres 2019 ist es notwendig, einen auf das erweiterte Stadtgebiet abgestimmten neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Hinzu kommt, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Heidesheim aus dem Jahr 2008 und der Flächennutzungsplan der Stadt Ingelheim aus dem Jahr 1996 auch aufgrund ihrer erreichten Geltungsdauer fortschreibungsbedürftig sind.

Kurzum: Es ist eine Aktualisierung und Anpassung an die heutige Zeit nötig.

Wie entsteht der neue Flächennutzungsplan?

Das Verfahren zur Aufstellung eines FNP beginnt formell mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats. Dieser Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Im nächsten Schritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, welche ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wird. Gegenstand dieser frühzeitigen Beteiligung ist der Vorentwurf des FNP, welcher von der Stadtverwaltung auf Grundlage der vorangegangenen Bausteine des Prozesses "Stadtentwicklung Ingelheim 2040" erarbeitet und von den städtischen Gremien beschlossen wird. Parallel zur Öffentlichkeit werden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt (z.B. die Naturschutzbehörden, die Versorgungsträger oder die Landesplanungsbehörden). Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Anregungen werden zur Beratung in die städtischen Gremien eingebracht.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen wird der Entwurf des FNP ausgearbeitet. Dieser wird in einer zweiten Beteiligungsstufe für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ein zweites Mal beteiligt. Die eingegangenen Anregungen werden abermals in die städtischen Gremien zur Beratung eingebracht.

Sofern sich aus diesen Beratungen kein Erfordernis zur Änderung des FNP-Entwurfs ergibt, erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat. Danach wird der FNP der zuständigen Oberen Landesbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam, das heißt, dass er ab dann gilt.

Wie kann ich mich einbringen?

Das Verfahren zur Aufstellung des FNPs ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das BauGB sieht ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Die erste Stufe ist eine frühzeitige Beteiligung auf der Grundlage des Vorentwurfs. Die zweite Stufe ist die Beteiligung auf der Grundlage des Planentwurfs zum FNP. Während der Vorentwurf in Teilen noch unvollständig sein kann, sind im Entwurf bereits alle Inhalte abgebildet. 

Wann und wo können Sie sich beteiligen?

Die Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040 stehen vom 4. März bis 11. April 2025 online unter www.ingelheim.de zur Einsicht bereit. Zudem sind sie im Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Wer die Unterlagen vor Ort einsehen möchte, kann dies im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Gartenfeldstraße 10, 3. Obergeschoss (Vorraum Raum 321), zu den regulären Öffnungszeiten tun:

  • Montag bis Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr

  • Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr

  • Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

  • sowie nach Vereinbarung

Zusätzlich wird der Planvorentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses (Wilhelm-Leuschner-Straße 61) ausgehängt.

Wie können Sie Ihre Meinung einbringen?

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während des Beteiligungszeitraums Stellungnahmen einzureichen:

  • Per E-Mail an: stadtplanung@ingelheim.de

  • Schriftlich an: Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein

  • Persönlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen berücksichtigt werden können.

Welche Dokumente sind Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens?

Gegenstand des eigentlichen Flächennutzungsplanverfahrens ist die Planzeichnung des Flächennutzungsplans und eine Begründung der einzelnen Planinhalte in Textform. Darüber hinaus wird ein Umweltbericht erarbeitet, welcher einen gesonderten Teil der Begründung darstellt. Im Umweltbericht werden die mit der Flächennutzungsplanung verbundenen, voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, welche zuvor im Rahmen in einer Umweltprüfung nach dem BauGB zu ermitteln sind, beschrieben und bewertet.

Die Dokumente finden Sie auf der Seite der Stadt Ingelheim

Für wen ist der Flächennutzungsplan verbindlich?

Der FNP ist behördenverbindlich. Das heißt, dass der FNP keine direkten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger hat. Aus dem FNP können zum Beispiel keine Baurechte abgeleitet werden. Aus der Behördenverbindlichkeit folgt, dass die Stadt Ingelheim sich selbst an die Umsetzung der Planinhalte bindet.

Welche Bedeutung hat der Flächennutzungsplan für die Schaffung von Baurechten?

Wer in Deutschland etwas bauen möchte, muss sich an das geltende Baurecht halten. Um Baurechte zu schaffen, muss ein verbindlicher Bauleitplan vorliegen, der sogenannte Bebauungsplan. Er regelt zum Beispiel die Art der baulichen Nutzung (also die Art des Gebäudes) oder wie viele Stockwerke ein Gebäude haben darf.

Dieser Bebauungsplan wird auf Basis des Flächennutzungsplans entwickelt. Der Flächennutzungsplan hat also die Funktion eines vorbereitenden Bauleitplans. Wenn der Flächennutzungsplan zum Beispiel eine Fläche für die Landwirtschaft oder als gewerbliche Baufläche vorsieht, kann dort kein Wohngebiet entstehen.

Wie lange gilt der Flächennutzungsplan?

Das Instrument des Flächennutzungsplans ist grundsätzlich auf eine Geltungsdauer von etwa 15 Jahren ausgelegt. Eine gesetzlich geregelte Geltungsdauer gibt es nicht. Im Rahmen von Änderungsverfahren kann er in Teilbereichen auch schon früher angepasst werden. Das geht aber nur, wenn dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, etwa aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen, notwendig ist. Der zeitliche Horizont des neu aufgestellten Flächennutzungsplans der Stadt Ingelheim soll bis zum Jahr 2040 reichen.

Wo sind die bestehenden Flächennutzungspläne zu finden?

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne der Stadt Ingelheim und der ehemaligen Verbandsgemeinde Heidesheim können auf der Seite der Stadt Ingelheim eingesehen und heruntergeladen werden.

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