Gesamtübersicht der Ziele "Landschaft und Erholung" für Ingelheim

Im Folgenden finden Sie die Übersicht aller Ziele zum Thema "Landschaft und Erholung": 

  • Der Weinbau und der Obstbau sollen als ortstypische und landschaftsbildprägende Nutzungsarten der Landwirtschaft erhalten und gestärkt werden.
  • Unter Berücksichtigung der teilräumlichen Potenziale und Eignungen des Naturraumes sollen die Synergien zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus ausgeschöpft werden.
  • Das Potenzial der Hanglagen Ingelheims für die wohnortnahe Erholung der Ingelheimerinnen und Ingelheimer (gute Erreichbarkeit für weite Teile der Bevölkerung, strukturreich, Aussicht bis in den Rheingau) soll durch unterstützende Maßnahmen (z.B. Möblierung) weiter ausgeschöpft werden.
  • Der Rhein und die Selz haben als verbindende Landschaftselemente eine besondere Bedeutung für die Naherholung und den (Rad-) Tourismus. Die Erlebbarkeit der Gewässer soll durch die Verbindung von Erholung und Naturschutz (Maßnahmen des Naturerlebens) verbessert werden.
  • Die Potenziale für die Erzeugung regenerativer Energien durch Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen (inkl. Agri-Photovoltaikanlagen) sollen unter Berücksichtigung der Belange des Arten-, Natur-, und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft untersucht werden.

Kommentare

Die Hanglagen um Ingelheim sind zu einem großen Teil Naturschutzgebiete und enthalten wertvolle Lebensräume, die bereits stark fragmentiert und durch falsche (Wiedehopffutterstreifen und sonst nichts) oder gar keine Pflege gefährdet sind. Diese Lebensräume und die dort vertretenen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sollten für die Bürger*Innen von Ingelheim erfahr-und erlebbar sein. Man schützt nur, was man kennt. Anstelle einer "Möblierung" der Landschaft sollten Hinweise und Erklärungen an den Eingängen der Bereiche stehen. Eine "Möblierung" verleitet dazu, das Gelände als Partymeile zu benutzen, mit entsprechendem Lärm- und Müllaufkommen. Eine Naherholungsnutzung, oft verbunden mit dem Ausführen von Hunden, stellt eine Beanspruchung der Lebensräume (Störung, Trittschäden, Nährstoffeintrag durch Hundekot, Vermüllung..) . dar. Eine Besucherlenkung ist daher unbedingt notwendig, die Schutzgebiete müssen unbedingt erkennbar beschildert sein, Verhaltensregeln müssen klar sein und wirksam durchgesetzt werden (Feldschütz), besonders sensible Bereiche sind vor Betretung zu schützen. Pflegekonzepte (z.B. Beweidung - die durchaus die Attraktivität und den Erholungswert steigert) sind zu erabeiten & umzusetzen.

Im Bereich des Wein- und Obstbaus darauf achten, dass noch vorhandene Strukturelemente der Landscahft wie Trockenmauern und Gehölze erhalten werden und besonders auch neu angelegt werden. Gerade die großen, zusammenhängenden Obstanlagen weisen vielerorts sehr wenig Strukturen auf, die das Landschaftsbild positiv aufwerten und als Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen dienen können. Bedarf für intensiven Pflanzenschutz durch Exensivierung oder Förderung der Verwendung weniger krankheitsanfälliger Sorten reduzieren. Aufwertung von Wegrändern, Zwickelflächen, Vorgewenden durch Einsaat gebietsheimischer Wildpflanzen und gezielte Pflege hin zur Entwicklung artenreicher Wiesen und Säume.

Am 2.April 1876 gab es in Heidesheim eine Flutkatastrophe am normalerweise wenig Wasser führenden Flutgraben. Dabei wurden 14 Wohnhäuser komplett zerstört, 8 Menschen verloren ihr Leben und ein Teil des Dorfes war spurlos in den Fluten verschwunden.
Diese Jahrhundertflut könnte sich jederzeit wiederholen, wie uns die Ahrflut mahnend gezeigt hat.
Besonders problematisch wäre ein solches Starkregenereignis, wenn gleichzeitig der Rhein Hochwasser führen würde. Dann würde nicht nur Heidesheim zerstört, sondern auch Heidenfahrt überflutet, da die Wassermassen nicht in den Rhein abfließen könnten und die eng parallel verlaufenden niedrigen Flutgrabendämme das Wasser nicht aufhalten könnten.
Daher ist es dringend erforderlich vorbeugend Retentionsräume entlang der Flutgrabens zu schaffen.
Aber auch am Maizer Berg u.a. müssten solche Überlegungen angestellt werden.

Der Erhalt, bzw. die Wiederherstellung lebendigen Bodens muss mehr Beachtung finden. Gesunder Boden ist wie Luft und Wasser eine unserer unveruzichtbaren Lebensgrundlagen - für Ernährung, Klimaschutz, Wasser- und Kohlenstoffspeicherung, Artenvielfalt.
Wenn gesunder Boden immer mehr schrumpft durch Verlust (Bauen, Oberflächenversieglung) und degradiert wird (Art der Bodenbearbeitung, der angebauten Kulturen, Pestizid- und Kunstdüngereinsatz) ist das alles nicht mehr zu gewährleisten. Deswegen: Entsiegelung für mehr freie Böden und Bodenverbesserung in der Stadt, z.B. durch urban gardening - Fächenversiegelungen durch Neu-Bau (Häuser, Strassen) auf ein Minimum reduzieren... - in der Landwirtschaft Entwicklung und Förderung von Humusaufbau, regenerativer Landwirtschaft und Agroforstsystemen.
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für die Allmendflächen mit Gründung/Unterstützung eines z.B. genossenschaftlichen Zusammenschlusses von Landwirten als Erzeugergemeinschaft , die zu neuen Bewirtschaftungskonzepten bereit ist
Agro-PV nur siedlungsnah, als überschaubares Pilotprojekt , in Kombination mit zusätzlicher naturschutzfachlicher Biotopgestaltung

Laut Zielformulierung sollen Arten-, Natur- und Landschaftsschutz eine besondere Bedeutung haben ? In der Formulierung der Einzelziele ist das aber leider nicht mehr zu erkennen - stattdessen taucht "nur" noch der Begriff "Naturschutz" in Verbindung mit anderen Anliegen bzw. in deren Ergänzungsfunktion (attraktiverer Tourismus duch Natur) - also ohne eigenen Wert - auf. Das wird den heutigen Anforderungen aber nicht mehr gerecht: Biodiversität ist überall im Schwinden, hochgradig bedroht, einer der Kipppunkte im Klimageschehen, in ihrer Bedeutung mindestens so relevant wie technologische Massnahmen ( z.B. Entwicklung regenerativer Energien). In Ingelheim gebühren ihr eigene Zielformulierungen mit Bezug auf die Naturschutzgebiete und die landwirtschaftlichen Flächen (z.B. Bodenschutz und Wasserkreislaufschutz, Humusaufbau, Förderung von Modellen regenerativer aufbauender Landwirtschaft). Ihre Bedeutung beschränkt sich nicht nur auf die Naturschutzgebiet,e sondern auch auf die gesamte Gemarkung.