Wie entsteht der neue Flächennutzungsplan?

Das Verfahren zur Aufstellung eines FNP beginnt formell mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats. Dieser Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Im nächsten Schritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, welche ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wird. Gegenstand dieser frühzeitigen Beteiligung ist der Vorentwurf des FNP, welcher von der Stadtverwaltung auf Grundlage der vorangegangenen Bausteine des Prozesses "Stadtentwicklung Ingelheim 2040" erarbeitet und von den städtischen Gremien beschlossen wird. Parallel zur Öffentlichkeit werden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt (z.B. die Naturschutzbehörden, die Versorgungsträger oder die Landesplanungsbehörden). Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Anregungen werden zur Beratung in die städtischen Gremien eingebracht.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen wird der Entwurf des FNP ausgearbeitet. Dieser wird in einer zweiten Beteiligungsstufe für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ein zweites Mal beteiligt. Die eingegangenen Anregungen werden abermals in die städtischen Gremien zur Beratung eingebracht.

Sofern sich aus diesen Beratungen kein Erfordernis zur Änderung des FNP-Entwurfs ergibt, erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat. Danach wird der FNP der zuständigen Oberen Landesbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP wirksam, das heißt, dass er ab dann gilt.