Im Flächennutzungsplan Ziele in Flächen übersetzen
Der neue Flächennutzungsplan (FNP) für Ingelheim wird das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Dazu gehören seit der 2019 erfolgten Fusion Ingelheim, Heidesheim und Wackernheim. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung innerhalb des Stadtgebiets dar und wird wie das STEK auf das Zieljahr 2040 ausgerichtet. Dabei soll er bis zum 1. Januar 2025 aufgestellt sein. Bei dem FNP handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument der Stadtplanung. Nach ihm richten sich alle zukünftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet, welche Baurechte für Bauvorhaben schaffen.
Im FNP werden die verschiedenen Interessen und Ansprüche an den Stadtraum miteinander abgewogen. Das heißt, dass zum Beispiel der Bedarf an Wohnraum, der Schutz der Umwelt, die Entwicklung der Wirtschaft und die landwirtschaftliche Nutzung betrachtet und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte Planungsinhalte in Form von Flächennutzungen abgeleitet werden. Also zum Beispiel für Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landschaft oder Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes.
Da es sich beim FNP um ein rechtlich vorgeschriebenes Planungsinstrument handelt, ist auch die Beteiligung zum FNP durch das Baugesetzbuch (BauGB) klar geregelt. Da die rechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritte keinen geeigneten Raum für eine offene Diskussion bieten, wird der intensive Dialog mit den Ingelheimerinnen und Ingelheimern in den früheren Phasen des Gesamtprozesses "Stadtentwicklung 2040" stattfinden.