Für wen ist der Flächennutzungsplan verbindlich?

Der FNP ist behördenverbindlich. Das heißt, dass der FNP keine direkten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger hat. Aus dem FNP können zum Beispiel keine Baurechte abgeleitet werden. Aus der Behördenverbindlichkeit folgt, dass die Stadt Ingelheim sich selbst an die Umsetzung der Planinhalte bindet.