Keine Evaluation möglich | Fortführung

Sanierungsrate im Bestand

Saniertes Wohngebäude

"Die Sanierungsrate der Bestandsgebäude ist bis 2020 auf 3 % erhöht."

Einschätzung der Stadtverwaltung:

Mangels Datengrundlage ist eine Evaluation nicht exakt möglich. Wir haben jedoch eine deutlich zunehmende Anzahl an Bauanträgen für An- und Umbauten oder Dachausbauten im Zusammenhang mit Sanierungen. Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Sanierungsquote zumindest deutlich erhöht hat. Auch die kommunale Wohnungsbaugesellschaft WBI hat sich zum Ziel gesetzt, seine Sanierungsquote in den kommenden Jahren zu steigern.

Welche Aspekte zur Bestandssanierung sollten in das Leitbild 2035 einfließen?

Kommentare

Ziel der Bestandssanierung sollte sein, die Energieeffizienz zu verbessern.
Da dies bei alten Gebäuden häufig nur sehr aufwendig und kostenintensiv zu bewerkstelligen ist, kann sich manch Eigentümer dies nicht leisten.
Deshalb sollte in das Leitbild einfließen, dass die Stadt Ingelheim durch direkte Subventionen die Gebäudesanierung zum Zweck der Energieeinsparung fördert.
Sonst bleiben die Kosten der hohen CO2-Preise beim Eigentümer und/oder Mieter hängen, was unsozial und nicht gerecht wäre.

Sanierung kann das Stadtbild nachhaltig prägen. Deshalb sollten die bestehenden Gestaltungssatzungen, die mit Blick auf eine nachhaltige Gestaltung und Wahrung der charakteristischen Ästhetik eines Wohngebiete auf weitere Stadtgebiete ausgedehnt werden. Kleinteiligere Gebiete sind durchaus vorstellbar. Dieses Ziel kann durchaus mit anderen Zielen, wie zum Beispiel der Verdichtung im Innenraum kollidieren. Also was ist nachhaltiger? Ästhetik, die auch von nachfolgenden Generationen gewürdigt wird und zum Wohlfühlen beiträgt oder verdichtetes Bauen, das den momentanen Druck aus der misslichen Baussituation herausnimmt, aber die Generationen nach uns müssen die Bauklötze dann aushalten.

Altbestand zu erhalten ist gut - und kann die bessere ökologischere Lösung sein. Denn man muss immer die graue Emission eines Gebäudes mitdenken. Die Vorgabe eines Energie-Standards beim Altbau (also z.B. eine Dämmung der Fassade) für die zukünftige Nutzungsphase ist kein Garant für eine CO2-Einsparung und führt, wenn man den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet, nicht unbedingt zu einer besseren Energiebilanz. Man sollte hier feste feste Strickmuster vermeiden und immer im Einzelfall abwägen, welche Massnahmenkombination die beste ist. Denn bzgl. der Energiebilanz haben vielmehr die Art der Wärmeversorgung und die Installation einer PV-Anlage eine grosse Bedeutung . Deswegen wäre auch die Vorschrift, bei allen Dachsanierungen auf Altgebäuden PV auf dem neuen Dach zu installieren keine Gängelung des Bauherren, sondern eigentlich sogar in dessen Interesse - und sie dient dem Klimaschutz.