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Start der Beteiligung zum Flächennutzungsplan am 4. März 2025

Frau vor Laptop und Karte

Der Stadtrat hat am 20. Januar 2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans zu starten.

Der Grund, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen, ist vor allem die Fusion von Ingelheim und der Verbandsgemeinde Heidesheim im Jahr 2019, wodurch ein neuer, einheitlicher Flächennutzungsplan erforderlich wird.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan legt fest, wie Flächen in der Stadt zukünftig genutzt werden sollen – ob als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Flächen für Landwirtschaft oder Erholungsflächen usw.. Er umfasst eine Planzeichnung, eine Begründung, den Umweltbericht und den Landschaftsplan. Weitere Fachbeiträge, z. B. zur Stadtklimaanalyse, Verkehrsentwicklung oder erneuerbaren Energien sind ebenfalls Teil der Planung und im Anhang zu finden.

Wann und wo können Sie sich beteiligen?

Die Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2040 stehen vom 4. März bis 11. April 2025 
online unter www.ingelheim.de zur Einsicht bereit. Zudem sind sie im Geoportal Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Wer die Unterlagen vor Ort einsehen möchte, kann dies auch im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Gartenfeldstraße 10, 3. Obergeschoss (Vorraum Raum 321), zu den regulären Öffnungszeiten tun:

  • Montag bis Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
  • sowie nach Vereinbarung

Zusätzlich wird der Planvorentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses (Wilhelm-Leuschner-Straße 61) ausgehängt.

Alle relevanten Unterlagen finden Sie auf der Seite der Stadt Ingelheim

Wie können Sie Ihre Meinung einbringen?

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während des Beteiligungszeitraums Stellungnahmen einzureichen:

  • Per E-Mail an: stadtplanung@ingelheim.de
  • Schriftlich an: Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein
  • Persönlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen berücksichtigt werden können.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den Unterlagen ausliegen wird.

 

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um aktiv an der Stadtentwicklung mitzuwirken!

 

Im folgenden Video finden Sie eine Erläuterung zum Vorentwurf: 

 

Planskizze Geltungsbereich

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