Welche Dokumente sind Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens?

Gegenstand des eigentlichen Flächennutzungsplanverfahrens ist die Planzeichnung des Flächennutzungsplans und eine Begründung der einzelnen Planinhalte in Textform. Darüber hinaus wird ein Umweltbericht erarbeitet, welcher einen gesonderten Teil der Begründung darstellt. Im Umweltbericht werden die mit der Flächennutzungsplanung verbundenen, voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, welche zuvor im Rahmen in einer Umweltprüfung nach dem BauGB zu ermitteln sind, beschrieben und bewertet.