Wie kann ich mich einbringen?
Das Verfahren zur Aufstellung des FNPs ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das BauGB sieht ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Die erste Stufe ist eine frühzeitige Beteiligung auf der Grundlage des Vorentwurfs. Die zweite Stufe ist die Beteiligung auf der Grundlage des Planentwurfs zum FNP. Während der Vorentwurf in Teilen noch unvollständig sein kann, sind im Entwurf bereits alle Inhalte abgebildet.
Über die Möglichkeiten der Beteiligung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig auf dieser Plattform und über das Ratsinformationssystem sowie die lokale Presse informiert.
Neben dem formell geregelten Beteiligungsverfahren werden die Ingelheimerinnen und Ingelheimer auf dieser Plattform stets über den aktuellen Stand informiert. Sie hatten außerdem die Möglichkeit sich in den Veranstaltungen sowie Online-Dialogen zum Leitbild 2035 und zum neuen Stadtentwicklungskonzept einzubringen. So fließen die Themen, Fragen und Anregungen bereits frühzeitig in den Gesamtprozess der Stadtentwicklungsplanung ein und können berücksichtigt werden.